Sie sind auf der Suche nach einer günstigen Rechtsschutzversicherung?
Je nach dem Täigkeitsbereich gibt es Rechtsschutzversicherungstarife für Nichtselbstständige,
freiberuflich oder selbstständig Tätige Personen und Firmen.
In der Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige gibt es Tarife für Singles und Familien.
Zur Familie zählen der Ehepartner und minderjährige Kinder, aber auch der Lebenspartner in einer
eheähnlichen Gemeinschaft, wenn dieser im Antrag namentlich erwähnt wird.
Volljährige Kinder sind in der Familienrechtsschutzversicherung ebenfalls mitversichert, solange sie
unverheiratet sind und noch Schüler sind oder sich in der ersten Berufsausbildung befinden, sofern diese sich nahtlos
an die Schulzeit anschliesst.
Volljährige Kinder sind in der Familienrechtsschutzversicherung auch mitversichert solange sie sich in einem
Erststudium nach der Schulzeit befinden.
Es sollte beachtet werden, dass einige Anbieter Altersgrenzen für die Mitversicheurng volljähriger Kinder in
den Verträgen vereinbaren.
Wenn der Versicherungsnehmer Arbeitnehmer ist und auch selbstständig oder freiberuflich tätig ist und der Umsatz eine bestimmte Summe im Jahr übersteigt, kann keine Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige abgeschlossen
werden.
Für diese Fälle bietet sich die Privatrechtsschutzversicherung für Selbstständige oder die
Firmenrechtsschutzversicherung an.
Der private Bereich für den Firmeninhaber bzw. Geschäftsführer und dessen Familie ist in der
Firmenrechtsschutzversicherung in der Regel mitversichert.
Ebenfalls mitversichert sind Rechtsstreitigkeiten die den geschäftlichen Bereich betreffen.
Hier sind unterschiedliche Kombinationen möglich.
Der Firmenvertragsrechtsschutz ist grundsätzlich in der Firmenrechtsschutzversicherung nicht abgedeckt.
Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Kunde seine Rechnungen nicht begleicht.
Es gibt Versicherer, die für diese Fälle kostenlose Inkassodienstleistungen über Fremdfirmen anbieten.
Mitversichert in der privaten Rechtsschutzversicherung ist:
- Schadenersatzrechtsschutz
- Sachen- und Vertragsrechtsschutz
- Ordungswidrigkeitenrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichtssrechtsschutz
- Erstberatung im Familien- und Erbrecht
Weitere Deckungserweiterungen sind möglich. Diese sind abhängig vom gewählten Versicherer und dem Tarif.
Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und der Rechtsschutz für Eigentum und Miete sind weitere Bereiche, die in der Privatrechtsschutzversicherung abgedeckt werden können.
Streitkeiten die das Arbeitsverhältnis betreffen, deckt die Berufsrechtsschutzversicherung ab.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert den Versicherungsnehmer sowie eventuell mitversicherte Personen
bei Streitigkeiten, die als Fahrer eigener Fahrzeuge, berechtigter Nutzer fremder Fahrzeuge, als Fussgänger oder
Radfahrer vorkommen können.
Im Rechtsschutz für Eigentum und Miete sind rechtliche Auseinandersetzungen rund um Grundstück, Wohnung und Haus versichert.
Für Besitzer vermieteter Objekte ist diese Versicherung sinnvoll.
Ein Versicherungsvergleich für die Rechtsschutzversicherung ist vor Abschluss empfehlenswert.
Der Versicherungsmakler hilft Ihnen im Dschungel der Tarife den passenden Tarif zu finden.
Fordern Sie ihr individuelles Angebot für die Rechtsschutzversicherung an:
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