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Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist der richtigere Ausdruck für die Öltankhaftpflichtversicherung.
Für Schäden, die durch auslaufendes Öl verursacht werden, haften Öltankbesitzer in unbegrenzter Höhe.
Ob den Tankbesitzer hierbei eine Schuld trifft, spielt keine Rolle.
Die Schadensersatzpflicht beruht hierbei auf der sogenannten Gefährdungshaftung. Allein aus dem Besitz der Tankanlage
ergibt sich die Haftung für durch sie verursachte Schäden.
Ob der Tank unterirdisch oder oberirdisch angebracht macht einen Unterschied bei der Ölhaftpflichtversicherung.
Von einem oberirdisch angebrachten Tank geht eine geringere Gefahr aus, als von einem unterirdisch angebrachten Tank,
da bei unterirdisch angebrachten Tankanlagen ein Schaden meist erst später entdeckt wird.
Unterirdische Tankanlagen kosten aus diesem Grund etwas mehr Haftpflichtversicherungsprämie als oberirdische Tankanlagen.
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Vergleich
Öltankhaftpflichtversicherung Merzig