Haftpflichtversicherung für den Betrieb
Ein Schaden der einem Dritten durch die unternehmerische Tätigkeit zugefügt wird, muss vom Betrieb ersetzt werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung oder Firmenhaftpflichtversicherung kommt für diese Schäden auf und leistet dem Geschädigten Ersatz für den entstandenen Schaden.
Die Firma und eventuell auch der Inhaber haften mit dem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe für durch sie
verursachte Schäden.
Die Firmenhaftpflichtversicherung prüft, ob die Ansprüche berechtigt sind und reguliert in diesem Fall den enstandenen Schaden.
Sollten Ansprüche nicht berechtigt sein, werden diese von der Betriebshaftpflichtversicherung abgewehrt.
Hierbei werden in diesem Zusammenhang stehende Kosten ebenfalls von der Versicherung übernommen.
Betriebshaftpflichtversicherung - Schadenbeispiele:
Eine Wasserleitung wird von einem Handwerker angebohrt an und ein Schaden wird so verursacht.
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