Versicherungsmakler
Merzig Versicherungsvergleich
FinanzService Weinand
Ralf D. Weinand
Mecherner Str. 23
66663 Merzig
06861 - 790337 Merzig 06861-790339
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Impressum
AGB
Nutzungsbedingungen
Diverse Versicherungen für Bauherren werden unter dem Oberbegriff Bauherrenversicherung zusammengefasst.
Die Bauleistungsversicherung,
die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die
Feuerrohbauversicherung und die Bauhelferunfallversicherung gehören zu dieser Gruppe.
Bauherrenhaftpflichtversicherung: Angebot
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Kommt ein Dritter auf der Baustelle zu Schaden, schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen.
Wenn jemand auf der Baustelle zu Schaden kommt, ist der Bauherr hierfür haftbar.
Sogar wenn Baufirmen die Bauausführung übernehmen, liegt die Verantwortung für von dem Bau ausgehende Gefahren beim Bauherrn.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ersetzt berechtigte Schadensforderungen und wehrt unberechtigte Schadensforderungen ab, wenn durch das Verschulden des Bauherren einem Dritten ein Schaden entstanden ist.
Bauleistungsversicherung: Angebot
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Die früher auch als Bauwesenversicherung bezeichnete Absicherung heisst heute Bauleistungsversicherung.
Schäden durch z.B. Sturm, Hochwasser oder höhere Gewalt gehören zu den versicherten Gefahren in der Bauleistungsversicherung.
Auch Schäden durch unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler und weitere Schäden sind durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt.
Feuerschäden sind in der Bauleistungsversicherung nicht versichert. Bei einigen Versicherungsgesellschaften können sie
gegen einen Zuschlag im Beitrag eingeschlossen werden.
Feuerrohbauversicherung: Angebot
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Brand-, Blitzschlag- oder Explosionsschäden am Rohbau sind durch die Feuerrohbauversicherung abgedeckt.
Es besteht die Möglichkeit die Feuerrohbauversicherung als beitragspflichtigen Vertrag oder als beitragsfreien, kostenlosen Vertrag abzuschliessen.
Beitragsfrei wird die Feuerrohbauversicherung meistens dann angeboten, wenn die Gebäudeversicherung gleichzeitig mit beantragt wird.
Die Feuerrohbauversicherung erlischt dann mit Abschluss der Bauarbeiten und Bezugsfertigkeit des Gebäudes und die Gebäudeversicherung fängt zu diesem Zeitpunkt an zu laufen.
Wird der Rohbau z.B. durch einen Blitzschlag in Brand gesetzt und der Rohbau hierbei so stark beschädigt, dass er abgerissen und wieder neu errichtet werden muss, greift die Feuerrohbauversicherung.
Ist das Bauvorhaben fremdfinanziert, wird vom Finanzierer meistens eine Feuerrohbauversicherung gefordert.
Bauhelferversicherung oder Bauhelferunfallversicherung: Angebot
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Verwandte und Bekannte helfen oft am Bau, wenn Teile des Baus in Eigenleistung erbracht werden.
Die Hilfe von Bekannten und Verwandten am Bau wird gern in Anspruch genommen.
Hat einer dieser Helfer einen Unfall bei der Bauhilfe, ist der Ärger für den Bauherrn allerdings schnell gross.
Für diesen Fall ist die Bauhelferunfallversicherung die richtige Absicherung. denn wenn dem freiwilligen Helfer durch einen auf der Baustelle erlittenen Unfall bleibende Invaliditätsschäden enstehen, zahlt die
Bauhelferunfallversicheurng eine Invaliditätsleistung.
Bauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Wird dies nicht getan drohen bei Missachtung dieser gesetzlichen Vorschrift Bussgelder.